Golf in Deutschland

Coronavirus: Was passiert jetzt mit dem Mitgliedsbeitrag für meinen Club?

19. Mrz. 2020 von Alexandra Caspers in Köln, Deutschland

Bekommen Clubmitglieder ihr Geld wegen der Schließung durch das Coronavirus zurück? Der DGV meint Nein. (Foto: Getty

Bekommen Clubmitglieder ihr Geld wegen der Schließung durch das Coronavirus zurück? Der DGV meint Nein. (Foto: Getty

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Golfplätze geschlossen, Golfen von der Bundesregierung aufgrund der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus untersagt - So mancher Golfer, der jedes Jahr teures Geld dafür bezahlt,  stellt sich derzeit vielleicht die Frage, ob er nicht einen Anspruch darauf hat, seinen Mitgliedsbeitrag zurückzuverlangen. Auf dem Serviceportal des Deutschen Golf Verbandes schätzt dieser die Rechtslage so ein, dass es in der Regel unwahrscheinlich sei, dass Mitglieder den entsprechenden Rechtsanspruch dazu hätten.

DGV: Clubmitglieder haben keinen Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung

Es gibt zwei mögliche Punkte, die der DGV untersucht hat: Ein Mitglied könnte seine Beiträge zurückfordern oder fristlos kündigen wollen.

Zuerst zum Fall der fristlosen Kündigung: Nach Einschätzung des DGV bestehe darauf kein Anspruch, weil die Schließung behördlich angeordnet und nur von begrenzter Zeitdauer sein dürfte. Ob das Recht auf eine fristlose Kündigung vorliege unterscheide sich aber von Fall zu Fall. Grundlage dafür müsse sein, dass "dem Mitglied die Mitgliedschaft im Verein unter Abwägung aller Gegebenheiten des Einzelfalls nicht mehr zugemutet werden kann." Eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfristen sei aber in jedem Fall möglich.

Aber können Mitglieder ihre Mitgliedsbeiträge ganz oder teilweise zurückfordern, weil die Golfplätze zumachen mussten? Nein, meint der DGV. Viele Golfclubs gelten als Vereine und "gezahlte Beiträge an einen gemeinnützigen Verein können vom Mitglied weder zurückgefordert noch seitens des Vereins rückerstattet werden, da dies gemeinnützigkeitsschädlich wäre", schreibt der Verband. Der Mitgliedsbeitrag diene dazu, dass der Verein seine Aufgaben erfüllen und somit im Interesse sämtlicher Mitglieder handeln könne. Wenn überhaupt käme eh nur eine anteilige Betragsrückerstattung in Betracht, weil die Schließung durch die Behörden nur temporär ist. Außerdem sei ein Mitglied, solange es nicht gekündigt hat, verpflichtet, seine Beiträge zu zahlen. Laut Satzung seien Mitglieder verpflichtet, sich ihrem Verein gegenüber "loyal zu verhalten und den Vereinszweck aktiv zu fördern und alles zu unterlassen, was diesem schadet.", so der DGV.

Insbesondere da das Coronavirus und die damit verbundenen Maßnahmen außerhalb der Gewalt des Golfclubs stehen, könne man also seitens des Clubs gut argumentieren, dass ein rechtlicher Erstattungsanspruch nicht bestünde. Diese Einschätzung des DGV sei jedoch lediglich eine allgemeine Beurteilung der Rechtslage und ersetze nicht eine Rechtsberatung im Einzelfall, insbesondere da diese Einschätzung vom Vereinsstatus der Golfclubs abhängig ist. Handelt es sich bei dem Golfclub um eine GmbH kann die Lage bereits wieder anders aussehen.

Weitere Informationen dazu finden Sie in der Anlage "Hinweise Vernastaltungen des Vereins" aus dem DGV-Bulletin Nr 1 vom 16. März zum Coronavirus.

So macht es der Kölner Golfclub

Der Kölner Golfclub beispielsweise löst das Problem folgendermaßen: Die Mitgliedsbeiträge werden auch in den kommenden Monaten wie gewohnt abgebucht, dafür wird die Mitgliedschaft der Clubmitglieder automatisch und kostenfrei um die Zeit verlängert, in der jetzt nicht gegolft werden kann. Damit will der Golfclub seinen Mitgliedern einen fairen Ausgleich zu der Zeit bieten, die sie jetzt nicht nutzen können.

Der Kölner Golfclub erklärt in einer Mail an seine Mitglieder auch, warum die Beitrage trotzdem eingezogen werden müssen: "Auch ein Golfplatz unterliegt den betriebswirtschaftlichen Grundlagen und ist auf regelmäßige Einnahmen angewiesen um die laufenden Kosten zu bedienen. Eine Schließung des Golfplatzes bedeutet leider nicht, dass damit die Betriebskosten minimiert werden. Mietzahlungen, Leasingraten und ein Großteil der Löhne und Gehälter müssen selbstverständlich weiterhin bedient werden. Um dies leisten zu können, sind wir auf regelmäßige Einnahmen angewiesen." Der Club nutze die Zeit, um die gesamte Anlage gründlich zu reinigen und zu desinfizieren, während die Greenkeeper den Qualitätsstandard des Platzes aufrecht erhalten.

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