Golf in Deutschland

Wer trotz Coronavirus Golfen geht, muss mit Strafen rechnen

17. Mrz. 2020 von Alexandra Caspers in Köln, Deutschland

Golfplätze sind in Deutschland ebenfalls vom Coronavirus betroffen und müssen schließen. (Bildquelle: Getty)

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Bereits vom 14. bis zum 16. März 2020 haben die ersten Bundesländer das öffentliche Leben stark eingeschränkt und erste Golfplätze aufgrund des Coronavirus gesperrt, ehe die Bundesregierung am Abend des 16. März 2020 mit den "Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona Epidemie in Deutschland" nachgezogen haben. Verboten sind nach dieser Auffassung "der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen" sowie des Weiteren "Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen." Die PGA of Germany informiert, was das für Auswirkungen auf ihre Mitglieder hat.

Wer trotz Coronavirus Golfen geht kann bestraft werden

Zusammengefasst bedeutet dies, dass im Moment kein Golfbetrieb auf einer Golfanlage stattfinden darf. Ob ein Training als Einzelperson, in der Gruppe oder gar eine Runde Golf mit den Freunden, in der aktuellen Situation muss darauf verzichtet werden. "Mit anderen Worten: Auf Golfplätzen darf voraussichtlich bundesweit weder gespielt noch geübt werden", heißt es bei der PGA of Germany. Andernfalls drohen den Beteiligten harte Sanktionen.

Die PGA of Germany sieht sich gezwungen, das klar zu stellen, da es von mehreren Seiten die Einschätzung gab, das Spielen auf Golfanlagen fiele möglicherweise nicht unter die staatlichen Beschränkungen, da es als Freiluftsport und mit großer Distanz zu anderen ausgeführt werden kann. "Aufgrund der mit den drastischen Einschränkungen des öffentlichen Lebens verfolgten Zwecke teilen wir diese Einschätzungen nicht, zumal Bund und Länder mittlerweile gemeinsam letztlich beschlossen haben, dass außerhalb der eigenen Wohnräume keine Freizeitangebote mehr stattfinden sollen. Golfunterricht stellt zweifelsfrei in aller Regel ein Freizeitangebot dar." Das gilt für Einzelrunden und Golfunterricht erst recht.

Laut der Informationen der PGA of Germany an ihre Mitglieder sind die Verstöße gegen die Verbote nach § 75 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe geahndet wird. Sofern es durch den Verstoß zur Verbreitung von Corona oder den Erregern kommt, kann sogar Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verhängt werden

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