Panorama

TaylorMade verklagt Callaway wegen „Schlammball“-Vorwurf

28. Jan. 2026 von Jean Heidbüchel in Neuss, Deutschland

TaylorMade verklagt Callaway wegen diffarmierender Werbung. (Foto: Getty)

TaylorMade verklagt Callaway wegen diffarmierender Werbung. (Foto: Getty)

Bilder des Tages

Der fünffache Major-Sieger Rory McIlroy und der Weltranglistenerste Scottie Scheffler gehören zu den bekanntesten Golfspielern der Welt, deren Golfballauswahl auf TaylorMade fällt. Die Bezeichnung „Schlammball“ hat der Golfausrüster Callaway in einem Werbespot gegenüber einem TaylorMade-Ball verwendet – nun eskaliert dieser Werbespot zu einer Klage des betroffenen Konkurrenten. Von sogenannten Schlammbällen spricht man, wenn ein Golfball nach einem Schlag aus nassem, weichem Boden oder Rough mit Schlamm bedeckt ist. Dieser Schmutz beeinträchtigt die Aerodynamik erheblich und führt oft zu unvorhersehbaren Flugbahnen und Kurven.

TaylorMade erhebt Klage gegen Callaway

TaylorMade verklagt seinen Konkurrenten Callaway wegen angeblich falscher Angaben zur Zusammensetzung der Golfbälle in einem Werbespot. Callaway behauptet darin, die TaylorMade-Bälle seien den eigenen Bällen unterlegen. Laut Klageschrift wird unter anderem behauptet, die Konstruktion der TaylorMade-Bälle habe denselben negativen Einfluss auf die Flugbahn wie lästige Schlammbälle. „Callaway, seine Agenten und Vertreter haben irreführende UV-Licht-Demonstrationen durchgeführt, in denen sie die Golfbälle von TaylorMade herabwürdigen, unter anderem indem sie sie als ‚Schlammbälle‘ bezeichnen und fälschlicherweise behaupten, dass die Bälle von TaylorMade eine ungleichmäßige Lackierung bzw. Beschichtung und eine mangelhafte Qualitätskontrolle aufweisen, was zu einer schlechten Leistung führt“, heißt es in der Klage von TaylorMade. Die Klage wurde am Donnerstag beim US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von Kalifornien, Abteilung San Diego, gegen Callaway eingereicht.

Vorwurf der irreführenden UV-Demonstration

Die Klage bezieht sich auf einen Werbespot von Callaway, in dem laut TaylorMade ein Verkäufer einen potenziellen Kunden berät und vorschlägt, die Golfbälle „mit UV-Licht zu testen, um die Art der Lackierung und deren Auswirkungen auf die Gesamtleistung zu ermitteln.“ In der Klage heißt es weiter: „Er bestrahlt dann den TaylorMade TP5-Golfball mit UV-Licht, was bei seinem Untergebenen Bewunderung hervorruft, da dieser einen dunkleren Fleck auf dem Ball bemerkt.“ Callaway geht in dem Werbespot laut Klage noch weiter: „Der Callaway-Verkäufer deutet an, dass dies auf einen minderwertigen Golfball hindeutet, und sagt: ‚Wow. Interessant, denn aus meiner Sicht sieht es so aus, als ob da ein riesiger Klumpen Schlamm wäre … genau über dem TaylorMade-Schriftzug.‘“

In der Klageschrift betont TaylorMade, dass die Bezeichnung „Schlammball“ eine der abwertendsten Bezeichnungen für einen Golfball überhaupt sei. TaylorMade behauptet, Callaway setze die Desinformationskampagne „derzeit fort“ und es habe „viele weitere Fälle gegeben, in denen Callaway diese Kampagne fortgesetzt hat“. Konkrete Beispiele außer dem Video werden in der Klage jedoch nicht genannt. Der Hersteller TaylorMade beantragt nun bei einem Geschworengericht, die angeblich weiterhin laufende Verleumdung durch den Werbespot zu unterbinden, und fordert die Geltendmachung eines noch festzulegenden Schadenersatzes.

Vergleichende Werbung in den USA

In den Vereinigten Staaten von Amerika ist vergleichende Werbung (Comparative Advertising) weit verbreitet und erlaubt. Bei dieser Art von Werbung müssen die Aussagen wahr, belegbar und nicht irreführend sein. Direkte Angriffe auf Konkurrenten, wie das Benennen von Markennamen oder das Vergleichen spezifischer Funktionen, sind ein gängiges Marketinginstrument, um die Aufmerksamkeit auf die eigenen Produkte zu erhöhen. Im Vergleich zu anderen Staaten wie bspw. Ländern in der europäischen Union ist diese Art von Werbung durchaus aggressiver und wird deutlich direkter (mit bspw. Markennennungen anderer Hersteller) genutzt. Es ist jedoch auch in den Vereinigten Staaten zu beachten, dass herabwürdigende oder falsche Aussagen unzulässig sind.

Bilder des Tages

Bilder des Tages


Feedback