Abschlagmarkierungen: Keine „losen hinderlichen Naturstoffe“
Gemäß *Regel 6.2b(4)* gelten die Abschlagmarkierungen als **Teil des Platzes**, nicht als lose hinderliche Naturstoffe oder bewegliche Hemmnisse. Das bedeutet: **Der Spieler darf sie nicht bewegen, selbst wenn sie seine Standposition oder seinen Schwung behindern.**
Die Markierungen definieren den Abschlagbereich und sind unverrückbar – ihre Position darf nicht verändert werden, weder absichtlich noch aus praktischen Gründen. Ein Eingreifen wäre ein Verstoß gegen *Regel 8.1a(1)*, also die unzulässige Verbesserung der Bedingungen.
Welche Konsequenzen drohen bei Regelverstoß?
Wer eine Abschlagmarkierung absichtlich bewegt oder entfernt, um sich einen Vorteil zu verschaffen, erhält im **Zählspiel die Grundstrafe** (zwei Strafschläge). Im **Lochspiel verliert der Spieler das Loch**.
Auch unbeabsichtigtes Bewegen – etwa durch Stolpern oder versehentliche Berührung – kann strafbar sein, wenn es eine Verbesserung der Spielbedingungen zur Folge hat. Deshalb gilt: Finger weg von den Markierungen – sie sind Teil des Spiels.
*Relevante Regeln: Regel 6.2b(4) (Abschlagmarkierungen), Regel 8.1a(1) (Verbesserung der Bedingungen)*
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