Golfgruppe

Reiseschutz für Ihre Golfreise

Der beste Schutz für Ihre Golf-Reisen

Die beste Reiseversicherung für Golf-Liebhaber

Unsere Bausteine sorgen dafür, dass Sie unbekümmert verreisen und Golf spielen können – inklusive Vorfreude auf den ersten Aufschlag.

Wählen Sie nur die Leistungen aus, die zu Ihren Bedürfnissen passen:

  • Reiserücktritts-Schutz

  • Reiseabbruch & Verlängerung

  • Reisekranken-Schutz

  • Schutz für Reisegepäck, Technik und Sportgeräte

  • Schutz für Mietwagen, Carsharing & gemietete Camper

Reiserücktritts-Schutz

Unsere Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten, wenn Sie oder Ihr Reisepartner vor der Reise erkranken und die Reise deshalb nicht antreten können. Neben einer Erkrankung sind noch viele weitere Fälle abgedeckt, z.B. eine Schwangerschaft oder ein Schaden am Eigentum.

  • Beispiel: Sie sind krank und können Ihre Reise zu einer Golf-Veranstaltung nicht antreten. Wir erstatten Ihnen die Stornokosten für Ihr Hotel, die Anreise und gekaufte Tickets für die Teilnahme an der Veranstaltung.

Reiseabbruch & Verlängerung

Wir erstatten die verlorene Reisezeit, wenn Sie wegen eines Notfalls die Reise abbrechen oder unfreiwillig verlängern müssen. Müssen Sie schon in der ersten Hälfte Ihres Urlaubs abbrechen, zahlen wir Ihnen 100 % zurück – damit Sie bald einen neuen Urlaub buchen können.

  • Beispiel: Sie verletzen sich beim Golfspiel und können Ihre Reise nicht weiter fortsetzen. Wir erstatten Ihnen die Mehrkosten der Rückreise oder die Verlängerung, wenn Sie beispielsweise im Krankenhaus behandelt werden müssen

Reisekranken-Schutz

Werden Sie im Urlaub krank, übernehmen wir die Kosten z. B. für ambulante und stationäre Heilbehandlungen weltweit. Bei Unfällen übernehmen wir u.a. auch die Rettungskosten. Außerdem organisieren und bezahlen wir den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport.

  • Beispiel: Die verletzen sich im Ausland beim Golfspiel am Fuß und müssen zum Arzt. Wir übernehmen die Kosten Ihrer ärztlichen Behandlung.

Schutz für Reisegepäck, Technik und Sportgeräte

Egal ob Surfbrett, Mountainbike oder Kamera – natürlich nimmt man in den Urlaub das mit, was einem lieb ist. Geht Ihr Gepäck auf dem Transportweg verloren oder wird zerstört, zahlen wir den Zeitwert maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme. Wird es beschädigt, erhalten Sie die Reparaturkosten.

  • Beispiel: Ihr Golfequipment wird beim Transport von einer Airline beschädigt. Wir erstatten Ihnen die Reparaturkosten oder den Zeitwert.

Mietwagen, Carsharing & gemietete Camper

Im Falle eines Schadens an Ihrem angemieteten Reisefahrzeug übernehmen wir den vertraglich geschuldeten Selbstbehalt. Das gilt für jede Anmietung innerhalb eines Jahres. Auch wenn Sie Carsharing am Heimatort nutzen oder für Ihren Urlaub ein Wohnmobil anmieten, sind wir für Sie da.

  • Beispiel: Sie fahren eine Macke in Ihren Mietwagen. Wir übernehmen den Selbstbehalt.

Versicherungsbedingungen und Details.

Hier finden Sie alle Module im Überblick.

Das Wichtigste im Überblick

Wir entschädigen Sie bis insgesamt maximal zur Höhe der Versicherungssumme in folgenden Fällen:

A) Sie stornieren Ihre Reise.

B) Sie können die Veranstaltung nicht besuchen, für die Sie eine Eintrittskarte erworben haben.

C) Sie treten Ihre Reise verspätet an.

D) Während Ihrer Hinreise verspätetet sich ein öffentliches Verkehrsmittel oder fällt ersatzlos aus.

Für mehr Infos sehen Sie unsere Versicherungsbedingungen.

Wenn Sie Ihre Reise wegen eines versicherten Ereignisses stornieren müssen, erstatten wir Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten. Das sind die Kosten, die Sie als Reisender dem Leistungsträger (Beispiel: Reiseveranstalter; Vermieter einer Ferienwohnung) schulden, wenn Sie Ihre gebuchte Reise stornieren.

Damit Sie die aufgeführte Leistung erhalten, müssen die folgenden Voraussetzungen alle erfüllt sein:

A) Das versicherte Ereignis betrifft Sie oder eine Risikoperson.

B) Bei Abschluss der Versicherung oder bei bestehendem Versicherungsvertrag bei Buchung der Reise war mit diesem Ereignis nicht zu rechnen.

C) Sie haben die Reise storniert, weil dieses Ereignis eingetreten ist.

D) Durch das Ereignis ist es Ihnen nicht zuzumuten, Ihre Reise planmäßig durchzuführen.

Wir erstatten Ihnen den Preis Ihrer Eintrittskarte einschließlich Gebühren, wenn

A) sich ein öffentliches Verkehrsmittel um mehr als zwei Stunden verspätet oder ersatzlos ausfällt und sie dadurch mehr als die Hälfte der Veranstaltung versäumen. B) Sie die Veranstaltung nicht besuchen können, weil ein versichertes Ereignis eingetreten ist.

Damit Sie die aufgeführte Leistung erhalten, müssen die folgenden Voraussetzungen alle erfüllt sein:

A) Das versicherte Ereignis betrifft Sie oder eine Risikoperson.

B) Bei Abschluss der Versicherung oder bei bestehendem Versicherungsvertrag bei Erwerb der Eintrittskarte war mit diesem Ereignis nicht zu rechnen.

C) Sie konnten die Veranstaltung nicht besuchen, weil dieses Ereignis vor Beginn der Veranstaltung eingetreten ist.

D) Durch das Ereignis ist es Ihnen nicht zuzumuten, die Veranstaltung zu besuchen.

Wir entschädigen Sie:

A) Wenn Sie Ihre Reise abbrechen müssen.

B) Wenn Sie verspätet zurückreisen müssen.

Sie müssen Ihre Reise aus einem versicherten Grund abbrechen? Dann erstatten wir maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme, die Ihr Tarif vorsieht:

A) den kompletten Reisepreis, wenn Sie die versicherte Reise während der ersten Hälfte der Reise abbrechen;

B) den halben Reisepreis, wenn Sie die versicherte Reise während der zweiten Hälfte der Reise – spätestens aber bis einen Tag vor planmäßigem Reiseende – abbrechen. Hin- und Rückreisetage gelten als volle Reisetage. Der Tag der Reisemitte zählt immer als voller Reisetag zur ersten Hälfte der Reise. Beispiel: Bei einer Reisedauer von 7 Tagen zählt ein Abbruch während Tag 1 bis Tag 4 zur ersten Reisehälfte. Ein Abbruch von Tag 5 bis Tag 6 zählt zur zweiten Reisehälfte. Am geplanten Abreisetag (Tag 7) ist ein Reiseabbruch nicht mehr möglich.

Wenn Sie Ihre Reise abbrechen müssen, erstatten wir Ihnen außerdem die zusätzlichen Kosten der Rückreise. Versichert sind die Mehrkosten nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Rückreise

Wenn Sie während Ihrer Reise erkranken, sich Ihre bereits vor Reisebeginn bestehende Erkrankung verschlechtert oder Sie einen Unfall erlitten haben, erstatten wir Ihnen die Kosten für:

A) Heilbehandlungen im Ausland.

B) Kranken- und Gepäckrücktransporte.

C) Bestattung im Ausland oder die Überführung.

Wir entschädigen Sie, wenn Ihr mitgeführtes Reisegepäck (Koffer, Sportgeräte & Equipment, Geschenke, Reiseandenken) während der Reise abhandenkommt oder beschädigt wird durch:

A) Straftat eines Dritten.

B) Unfall des Transportmittels.

C) Feuer oder Elementarereignisse.

Voraussetzung ist: Das Reisegepäck befindet sich in Gewahrsam:

A) Eines Beförderungsunternehmens.

B) Eines Beherbergungsbetriebes.

C) Einer Gepäckaufbewahrung.

Ihr Fahrzeugvermieter oder Carsharing-Anbieter belastet Ihnen den vertraglich geschuldeten Selbstbehalt? Wir übernehmen diesen bis maximal zur Höhe der Versicherungssumme in folgenden Fällen:

A) Das versicherte Fahrzeug wird gestohlen.

B) Das versicherte Fahrzeug wird durch einen Unfall, Vandalismus, Elementarereignisse oder beim Versuch des Diebstahls beschädigt oder zerstört. Voraussetzung ist: Die bestehende (Haupt-) Kfz-Kasko-Versicherung sieht für diese Schäden eine Leistung vor.

Das versicherte Fahrzeug wird durch einen Unfall an Unterboden; Reifen; Windschutz-, Seiten- und Heckscheibe; Außenspiegel oder Dach beschädigt und die bestehende (Haupt-)Kfz-Kasko-Versicherung sieht dafür keinen Versicherungsschutz vor. In diesem Fall übernehmen wir die vertraglich geschuldeten und notwendigen Kosten, die Ihr Fahrzeugvermieter oder Carsharing-Anbieter für die Wiederherstellung des Fahrzeugs in Rechnung stellt. Diese Leistung erbringen wir maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme.