Panorama

Verrückte Klage – Playmate mit Driver am Hintern erwischt

28. Nov. 2015 von Tobias Hennig in Köln, Deutschland

Bei einem vom Playboy organisiertem Golfturnier im März 2012 kam es zu einem folgenschweren Ausrutscher. (Foto: Instagram.com/PlayboyGolf)

Bei einem vom Playboy organisiertem Golfturnier im März 2012 kam es zu einem folgenschweren Ausrutscher. (Foto: Instagram.com/PlayboyGolf)

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Ein Scherz sollte es sein, doch es endete in einem dreijährigen Rechtsstreit: Bei einem Amateurturnier des US-Magazins Playboy tat Elizabeth Dickson, was ein Playboyhäschen so tun muss. Leicht bekleidet erklärte sie sich zu jedem Spaß bereit. Als man die mittlerweile 29-Jährige um ein Foto ihres Hinterteils bat, stimmte sie zu. Und da man ja bei einem Golfturnier war, hielt man es für eine gute Idee, dem "Bunny" ein Tee zwischen die Backen zu stecken und einen Ball darauf zu legen.

Soweit der vereinbarte Deal, bei dem wohl nichts und niemand zu Schaden gekommen wäre. Doch dem Radiomoderator Kevin Klein war das alles noch nicht spektakulär genug. Als Dickson bäuchlings, mit halb heruntergezogenem Röckchen, das Tee an geeigneter Stelle eingeklemmt, im Gras lag, griff er zum Driver. Und zog voll durch...

Video: Elizabeth Dickson erlebt ihr blaues Wunder

Opfer forderte eine halbe Million Dollar Schadenersatz

Elizabeth Dickson nach der Tat. (Foto: Twitter.com @LAFmNoticias)

Elizabeth Dickson nach der Tat. (Foto: Twitter.com @LAFmNoticias)

Dickson fand das hinterher dann alles nicht mehr so lustig. Ein Blick auf das "blaue Wunder", das sie da erlebt hatte, macht ihren Ärger verständlich. Das in der Klage angeführte "emotionale und physiologische Trauma" scheint dennoch übertrieben. Eine halbe Million US-Dollar Schadenersatz forderte sie anschließend vom Turnierveranstalter, der Playboy Enterprises, und Verursacher Klein. Die Aktion sei so nicht abgesprochen gewesen, argumentierte Dickson, lediglich das Foto mit dem Tee war vereinbart. Den Rest habe Klein eigenmächtig entschieden.

Das sahen wohl nun auch die Beklagten ein. Außergerichtlich einigte man sich kürzlich auf eine Entschädigungszahlung. Völlig entgegen ihrer Natur verhüllten sich dabei alle Beteiligten und legten den Mantel des Schweigens über die Vereinbarung.

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