Golf in Deutschland

Corona-Lockdown: Hier darf Golf gespielt werden

05. Mrz. 2021 von Tim Dettmar in Köln, Deutschland

Der harte Lockdown bringt neue Regelungen in den Bundesländern mit sich. Ein Überblick. (Foto: getty)

Der harte Lockdown bringt neue Regelungen in den Bundesländern mit sich. Ein Überblick. (Foto: getty)

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Die seit Dezember gültigen, strengeren Coronavirus-Schutzmaßnahmen wurden über den 14. Februar hinaus verlängert. Auch der Golfsport ist von den Kontaktbeschränkungen betroffen. Jedoch gibt es keine einheitlichen Regeln in den einzelnen Bundesländern. Hier finden Sie einen Überblick über die Regelungen. Bitte beachten Sie aber, dass letztlich die örtlichen Behörden entscheiden und gegebenenfalls die Schließung von Golfanlagen verordnen können, selbst wenn die Verordnung des Landes den Betrieb erlaubt.

Golfen in Bayern bald wieder erlaubt

"Wir dürfen wieder!", meldet der Bayerische Golfverband hoffnungsvoll auf seiner Facebookseite. Ab dem 8. März dürfen die bayerischen Golfanlagen wohl wieder den Spielbetrieb aufnehmen. Voraussetzung dafür sei, dass die 7-Tages-Inzidenz unter 100 liege.  Der Verband gab zudem bekannt, dass er sich weiterhin für die bayerischen Golfanlagen einsetze, die in Landkreisen mit einer Inzidenz über 100 liegen. So wolle man die Öffnung der Anlagen unabhängig von jeglicher Inzidenz ermöglichen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Offiziell ist dies jedoch erst nach Verabschiedung des finalen Verordnungskontextes!

Auch in Sachsen öffnen die Golfplätze wieder

In Sachsen ist das Golfspielen nicht erlaubt. In der Verordnung vom 11. Dezember steht in Paragraph 4, Absatz 2 Punkt 8: "Untersagt ist mit Ausnahme zulässiger Onlineangebote der Betrieb von: Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs einschließlich Skiaufstiegsanlagen."

Doch auch in Sachsen tritt am 8. März eine neue Verordnung in Kraft. Ab de 8. März darf dort laut Informationen des "Sportbuzzer" wieder Golf gespielt werden.

Schleswig-Holstein öffnet Golfanlagen ab 1. März

In Schleswig-Holstein dürfen ab 1. März die Golfanlagen als Teil des "Sportstätten im Freien" wieder öffnen.
Dabei gelten weiterhin die bekannten Einschränkungen: Es dürfen nur Personen eines Haushaltes mit maximal einer Person eines anderen Haushalts gemeinsam Sport treiben.

Coronavirus: Keine Einschränkungen in Hessen

Wie unterschiedlich die Regelungen in den einzelnen Bundesländern sind, zeigt das Beispiel Hessen. Dort ist der Amateur- und Freizeitsport Outdoor und Indoor unter Einhaltung des Hygieneschutzes erlaubt: "Der Freizeit- und Amateursport ist auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand gestattet. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports sowie der Schulsport sind nur gestattet, sofern diesen ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt und die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene beachtet werden."

Baden-Württemberg konkretisiert Verordnung für Sportanlagen

In Baden-Württemberg darf weiterhin Golf gespielt werden, maximal jedoch zu zweit oder mit den Mitgliedern des eigenen Hausstands: "Für Sport auf weitläufigen öffentlichen oder privaten Sportanlagen wie Tennisplätzen, Golfplätzen oder Skiloipen ist dagegen nur entweder alleine, zu Zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts möglich (siehe § 1d Absatz 1 Corona-Verordnung)." Golfplätze dürften also genutzt werden, die Clubhäuser nur sehr eingeschränkt.

Die Situation im Saarland

Im Saarland ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf  Sportanlagen nur für Individualsportarten wie Golf erlaubt: "Der Freizeit- und Amateursportbetrieb einschließlich des Betriebs von Tanzschulen mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt ist auf und in allen öffentlichen und in privaten Sportanlagen untersagt. Alle öffentlichen und privaten Sportanlagen mit Ausnahme von Anlagen unter freiem Himmel sind zu schließen."

Berlin und Rheinland-Pfalz mit ähnlichen Regelungen

In Rheinland-Pfalz gilt: "Die sportliche Betätigung im Freien - außer Mannschafts- und Kontaktsport - ist sowohl im öffentlichen Raum als auch auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, erlaubt." Dementsprechend steht dem Golfen nichts im Wege.

Der Berliner Senat hält es kürzer und lässt verlauten: "Sportliche Aktivitäten sind nur alleine oder mit einer anderen Person kontaktfrei und unter Einhaltung der Abstandsregelungen erlaubt." Für die Nutzung gedeckter Sportstätten und von Schwimmbädern bestehen Einschränkungen.

In Bremen und Sachsen-Anhalt müssen nicht alle Sportanlagen schließen

In Bremen ist der Amateur- und private Freizeitsport zwar weitgehend verboten und Individualsportarten dürfen nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts ausgeübt werden, jedoch müssen öffentliche und private Sportanlagen nicht schließen, wenn dort Einzel-Sportarten getrieben werden, so heißt es in der Rechteverordnung vom 15.11.

Ähnlich ist es in Sachsen-Anhalt formuliert. "Der Sportbetrieb ist auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Schwimmbädern untersagt. Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen. Ausgenommen hiervon sind: kontaktfreie Individualsportart allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand."

Grünes Licht in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg

Mecklenburg-Vorpommern gibt grünes Licht. In der aktuellen Verordnung ist folgendes festgelegt: "Der Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport (Sportbetrieb) in allen Sportarten ist untersagt. Das gilt nicht für den Individualsport, der allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen betrieben wird."

In Brandenburg ist Golf spielen auch weiterhin möglich. "Die Untersagung gilt nicht für: den Individualsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts, soweit keine Nutzung von Umkleiden und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen erfolgt; die Ausübung von Kontaktsport mit Personen eines anderen Haushalts ist untersagt..."

Golfen in Thüringen, Niedersachsen und Hamburg erlaubt

In Thüringen wird der Golfsport in der Verordnung explizit genannt: "Der Freizeitsport und der organisierte Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und nicht öffentlichen Sportanlagen sowie unter freiem Himmel außerhalb von Sportanlagen sind untersagt. Ausgenommen von der Untersagung sind der Individualsport ohne Körperkontakt unter freiem Himmel, insbesondere Reiten, Tennis, Golf, Leichtathletik, Schießsport und Radsport allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts."

In Hamburg ist "die Ausübung von Sport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Haushalts auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien zulässig", heißt es in der Verordnung vom 14. Dezember, vorausgesetzt es werden die Kontaktdaten der Nutzerinnen und Nutzer erhoben. Damit ist auch der Weg frei für die Nutzung von Golfanlagen.

Auch in Niedersachsen gelten solche Ausnahmen. In der Verordnung vom 15. Dezember heißt es: "Für den Publikumsverkehr und Besuche sind geschlossen 7. Angebote des Freizeit- und Amateursportbetriebs auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen, wobei die sportliche Betätigung im Rahmen des Individualsports allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstands auf und in diesen Sportanlagen zulässig bleibt."

Alle wichtigen Entwicklungen im Überblick

Wenn Sie die neusten Entwicklungen im Auge behalten möchten und Informationen zu Golf-Situation allgemein suchen, hat Golf Post für Sie die wichtigsten Informationen im Corona-Ticker.

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