Panorama

Gut Lärchenhof: Umstrittene Geschäfte der Kölner Sparkasse

03. Jan. 2013 von Malte van Oven in Köln, Deutschland

Seit 2009 geschieden: Der Golfclub Gut Lärchenhof und die Sparkasse KölnBonn. (Foto: Golf Post)

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Es ist ein weiteres Kapitel aus der unglücklichen Liaison zwischen der Sparkasse Köln-Bonn und dem Golfclub Gut Lärchenhof - einer der nobelsten Golf-Anlagen der Region. Ex-Sparkassenchef Gustav-Adolf Schröder (69) ist seit Ende Dezember am Kölner Amtsgericht wegen Steuerhinterziehung angeklagt, weil er laut Anklage am Gut Lärchenhof jahrelang das Golfspielen ohne Mitgliedschaft oder den Jahresbetrag zu zahlen, ausübte.

Einkommenssteuer nicht ordnungsgemäß abgeführt

Genauer gesagt wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, Einkommenssteuer in Höhe von 13 534 Euro plus 740 Euro Solidaritätszuschlag nicht ordnungsgemäß in der Steuererklärung aufgelistet zu haben. Und das mit Vorsatz. Damit habe er dem Fiskus „geldwerte Vorteile“ vorenthalten, die zu versteuern gewesen wären, so die Anklageschrift. Die Anklage der Kölner Staatsanwaltschaft basiert dabei auf der juristischen Aufarbeitung der Beteiligung der Sparkasse Köln-Bonn am Pulheimer Golfclub Lärchenhof.

Umstrittenste Geschäfte der Kölner Sparkasse

Die luxuriöse Anlage in Pulheim nahe Köln, die unter Schröders Amtszeit (1989-2007) von einem Tochterunternehmen der damaligen Kölner Stadtsparkasse 1995 anteilig erworben wurde, gehört seit jeher zu den edelsten Golf-Adressen im Rheinland und beherbergt unter anderem gar ein Restaurant mit Michelin-Stern. Die Anlage warf für die Sparkasse allerdings nie einen Cent Gewinn ab. Wozu eine Sparkasse einen Golfplatz in ihrem Portfolio brauche, fragte sich nicht nur der amtierende Chef der Sparkasse Köln-Bonn Artur Grzesiek, der 2009 schließlich den Verkauf durchsetzte. Der Kauf des Golfclubs gilt bis heute als eines der umstrittensten Geschäfte der Kölner Sparkasse. Die Nachwehen sind dagegen im vollem Gange.

Ehrenmitgliedschaft der springende Punkt

Der ehemalige Sparkassenchef Gustav-Adolf Schröder steht wegen Steuerhinterziehung aktuell in Köln vor Gericht. Die Sparkasse soll damals für ihn, genau wie für die übrigen Vorstandsmitglieder, die Kosten beim Golfclub Lärchenhof übernommen haben. Auch nach dem Ende seiner Amtszeit im Juni 2007 soll er den Platz weiter kostenlos genutzt haben. Der Golfclub soll ihm weiterhin für seine langjährigen Verdienste, wie Kontakt-Aquise gar eine Ehrenmitgliedschaft auf Lebenszeit übertragen haben. Der Kaufpreis einer Mitgliedschaft beim noblen Club beträgt normalerweise 21 600 Euro, hinzu kommt ein Jahresbeitrag von stolzen 2400 Euro.

"Geldwerten" Vorteil nicht beachtet

Schröder hatte diese Ehrenmitgliedschaft dankend angenommen, angeblich nicht ahnend, dass er den „geldwerten Vorteil", den er durch diese erhielt, jedes Jahr beim Finanzamt in seiner Steuererklärung hätte angeben müssen. Die Kölner Staatsanwaltschaft klagte ihn daraufhin Ende vergangenen Jahres wegen Steuerhinterziehung an. Beim ersten Termin machte Schröder allerdings nach den Ausführungen seiner Anwältin Gaby Münchhalffen von seinem Schweigerecht Gebrauch.

"Warum nicht die übrigen Vorstandskollegen?"

„Er ist der einzige, der angeklagt wurde. Warum nicht die übrigen Vorstandskollegen?", fragte Münchhalffen am ersten Verhandlungstag sichtlich verwundert. Schröders Verteidigerin wies daraufhin, dass der ehemalige Sparkassenchef die angeblich hinterzogenen Steuern in der Zwischenzeit beglichen und die Ehrenmitgliedschaft zurückgegeben habe. Ihr Mandant habe keineswegs mit Vorsatz, sondern aus Unwissenheit gehandelt, argumentierte die Anwältin und legte zum Beweis einen Antrag vor.

Darin ist von Schröders Steuerberater und einem Finanzbeamten die Rede, die von der Ehrenmitgliedschaft wussten, steuerliche Konsequenzen jedoch nicht angesprochen hätten. Münchhalffen sprach in diesem Zusammenhang von einer „zweifelhaften Rechtslage“. Das Steuerstrafverfahren wird sich vermutlich noch in die Länge ziehen. Weil der Richter für den Beweisantrag mehr Zeit braucht, wurde der Prozess auf den 10. Januar vertagt.

Schröder kein Kind von Traurigkeit

Dass Schröder beileibe kein Kind von Traurigkeit ist, bewies die jüngere Vergangenheit. Der 69-Jährige hatte wiederholt Ärger mit der Justiz, unter anderem wegen des Verdachts der Untreue oder Vorteilsannahme. Mehrere Verfahren wurden mangels Tatverdachts eingestellt. Am 10. Januar geht es in Köln in die nächste Runde einer Liaison, die schon längst keine mehr ist. Golf Post wird berichten.

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