Martin Kaymer

Martin Kaymer verteidigt sein Recht am eigenen Bild(nis)

28. Nov. 2012 von Juliane Bender in Düsseldorf, Deutschland

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Martin Kaymer kann heute einen kleinen Erfolg für sich verbuchen. Nicht auf dem Platz, noch nicht bei Markus Lanz, aber vor Gericht: Der deutsche Golfprofi hat im Prozess gegen den Porträt-Künstler Andreas Maurer Recht bekommen.

Alexander Maurer mit seinem Porträt von Martin Kaymer

Alexander Maurer mit seinem Porträt von Martin Kaymer (Foto: wz-newsline.de)

Klage gegen Künstler

Martin Kaymer hatte gegen den Künstler geklagt, weil dieser zwei Bilder von Kaymer gemalt hatte und sie im Internet verkaufte. Ein Bild sollte zwischen 100 und 400 Euro kosten. Verdient habe er nur an einem, dass etwa 140 Euro eingebracht habe, so Richter Dr. Michael Scholz vom Landgericht Düsseldorf. Kaymer hatte argumentiert, dass sein Recht am eigenen Bild von Maurer verletzt worden war - und bekam Recht. Sein Fan Alexander Maurer darf die Bildnisse nun nicht mehr verbreiten und ist schadensersatzpflichtig. Wie hoch der Schaden tatsächlich ist, muss in einem anderen Verfahren geklärt werden.

Zentrales Thema dieses Rechtsstreits ist das Recht am eigenen Bild, das zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht gehört und das gerade für Prominente immer wieder ein heißes Thema ist: „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden." Demnach kann jeder, dessen Bild verbreitet wird, sein Okay dazu einfordern und im Zweifel Schadenersatz fordern. Nicht umsonst sammelt Facebook von seinen Nutzern die Befügnis ein, hochgeladene Bilder verwenden zu fürfen.

Kaymer nur im Zusammenhang mit Golf eine öffentliche Person

Doch Martin Kaymer ist eine "Person der Zeitgeschichte", auf den diese Regelung nur eingeschränkt zutrifft. Dass Kaymer beim gezeigten Porträt sein Recht am eigenen Bild trotzdem durchsetzen konnte, begründet Richter Dr. Scholz gegenüber Golf Post folgendermaßen: "Auf dem Bild ist der Golfzusammenhang, der Martin Kaymer zu einer Person der Zeitgeschichte macht, nicht zu erkennen. Wäre er darauf beim Golfen zu sehen, wäre es etwas anderes." Tatsächlich ist das dem Gemälde zugrunde liegende Foto auf dem Golfplatz entstanden. Doch auf dem Bild ist Kaymers Golfschwung nicht zu sehen. Ausschlaggebend für das Urteil zugunsten Kaymers sei zudem, dass der Maler mit den Bildern vorrangig Geld verdienen wollte - dafür hätte er Kaymers Einverständnis gebraucht.

Dem deutsche Golfprofi, der für seine Skepsis gegenüber Öffentlichkeit und Medien bekannt ist, ist es gelungen ein Zeichen zu setzen. Kaymer ist bereit, beim Thema Privatsphäre die Instanzen zu befragen.

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